Samstag, Februar 17, 2007

Von der Verantwortlichkeit

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Kakerlake-4784

In den USA wurden – laut dpa – einem einstigen Todeskandidaten, den man 1985 fälschlicherweise wegen Mordes zum Tode verurteilt hatte und der 18 Jahre unschuldig im Gefängnis verbracht hatte, 14 Millionen Schadenersatz zugesprochen.

Wasletzteres natürlich gut ist.

Es heißt, daß damals die Staatsanwaltschaft Informationen, die den Betreffenden entlastet hätten, zurückgehalten hat.

Da drängt sich natürlich die Frage auf: warum man diejenigen, die sich solch fataler Verfälschung der Beweislage schuldig gemacht haben, denn jetzt nicht wegen Mordversuchs oder zumindest Freiheitsberaubung vor Gericht stellt? Denn solches liegt doch eigentlich vor; oder?

Wenn irgendwo ein Unfall passiert, so sucht man krampfhaft nach irgendwem, dem man die Schuld in die Schuhe schieben könnte: weil er etwa bei einer technischen Kontrolle einen mikroskopischen Haarriß in einem Radreifen übersehen hat, weil er versehentlich auf einen falschen Knopf gedrückt hat oder sonstwat. - Natürlich ist es richtig, daß man durch solches Vorgehen die Menschheit vor grob fahrlässigem oder gar böswillig zerstörerischem Verhalten zu schützen sucht (wennauch man dabei nicht unbedingt übertreiben müßte); bloß bleibt unverständlich, warum man hier die Mitarbeiter des Staatsapparats, und darunter auch: der Gerichtsbarkeit, auszuklammern pflegt. In Amerika – aber nicht nur dort – scheint es solche - fahrlässige wie böswillige - Verfehlungen seitens Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden ja häufiger zu geben; hingegen hab ich noch nie gehört, daß entsprechende Konsequenzen gezogen wurden, wie man sie etwa bei fahrlässigem Versagen oder gar aktivem Herbeiführen eines Unfalls im technischen Bereich ziehen würde.

Ein Amtsträger, der aus Karrieregesichtspunkten (oder auch nur, um sich unnötige Arbeit bei der Suche nach dem tatsächlichen Schuldigen zu ersparen) gezielt eine Beweislage solcherart verfälscht, daß dadurch ein Mensch zum Tode verurteilt wird – begeht damit faktisch einen Mordversuch aus niedrigen Beweggründen; beziehungsweise, falls es zur Hinrichtung kommt: einen Mord; und logischerweise müßte er entsprechend zur Verantwortung gezogen werden.

Was zur Konsequenz hätte, daß etwa ein Staatsanwalt oder ein Untersuchungsrichter, der durch gezielte Manipulation der Beweislage einen Unschuldigen in die Todeszelle bringt, riskieren würde, selbst dort zu landen (womit ich nicht unbedingt der Todeszelle das Wort reden will; ich meine nur: wenn es sowat schon mal gibt, sollte im Geiste der vielbeschworenen Demokratie jener Ort auch für alle zugänglich sein).

Kakerlake-4784